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Allgemeine Geschäftsbedingungen

#AGB

#sleepin

HoGastecker GmbH, Stand 01/2026

SLEEP-IN PREMIUM MOTEL
3382 Loosdorf, Gewerbestraße 12

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Leistungen, die zwischen der HoGastecker GmbH (Sleep-In Premium Motel, nachfolgend Unterkunftgeberin) mit Dritten (nachfolgend Gäste) geschlossen werden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gästen erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Unterkunftgeberin. Der Vertrag kommt nur mit diesen Bedingungen zum Abschluss. Allfällige Geschäftsbedingungen der Gäste finden keinen Gebrauch.

2. Vertragsabschluss; -partner; -haftung;

Mit der Reservierung eines Zimmers bieten die Gäste der Unterkunftgeberin den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhalten die Gäste von der Unterkunftgeberin eine Reservierungs- bzw. eine Buchungsnummer. Die Unterkunftgeberin versendet keine postalischen Reservierungs- oder Buchungsbestätigungen sowie Rechnungen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer bei den Gästen, mit der Zahlung durch die Gäste oder spätestens mit der Übergabe oder Übermittlung der Zutrittsberechtigung an die Gäste zustande. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass Reservierungs- bzw. Buchungsnummern von Dritten (z.B. Internetportalen oder Buchungsplattformen) nicht identisch sein müssen und keinen Vertragsabschluss auslösen.

Der Unterkunftgeberin steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen und/oder den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass die Vertragspartnerinnen eine Anzahlung leisten oder das Entgelt im Voraus bezahlen. Der Preis der gesamten gebuchten Leistungen ist durch die Gäste bzw. einer natürlichen oder juristischen Person, die gebucht hat, immer spätestens bei Anreise im Sleep-In Premium Motel im Voraus zu bezahlen.

Die Gäste sind weiters mit der Videoüberwachung des öffentlichen Bereichs (betrifft Innen- sowie Außenbereich) einverstanden. Die Unterkunftgeberin bestätigt, dass niemand außerhalb der Geschäftsleitung Einsicht in die Videoüberwachung hat und diese ebenso streng vertraulich behandelt.

Vertragspartnerinnen sind die Unterkunftgeberin und die Gäste. Wurde für die Gäste durch Dritte bestellt, haftet diese gegenüber der Unterkunftgeberin zusammen mit den Gästen als Gesamtschuldnerinnen für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwerben die Gäste nur das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt.

Angebote der Unterkunftgeberin sind freibleibend und unverbindlich. Die Unterkunftgeberin ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit den Gästen abzulehnen. Die angebotenen Preise können sich im Nachgang ändern.

Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Unterkunftgeberin aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der HoGastecker GmbH. Dies gilt auch für Äußerungen von Gästen im Internet. Diesbezüglich behält sich die HoGastecker GmbH allfällige Schadensansprüche vor.

3. Leistung, Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Die Unterkunftgeberin ist verpflichtet, die von den Gästen gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, sofern die Gäste ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. Die Gäste erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines beliebigen Zimmers in der von ihnen gebuchten Zimmerkategorie.

Reservierte Zimmer stehen den Gästen ab 14.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die HoGastecker GmbH über den ihr dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen.

Bei Nichterscheinen der Gäste (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet.

4. Preise, Steuern, Gebühren, Abgaben

Die Gäste sind verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunftgeberin zu zahlen. Dies gilt auch für von den Gästen veranlasste Leistungen und Auslagen von der Unterkunftgeberin an Dritte. Weiters verpflichten sich die Gäste, ihre personsbezogenen Daten ordnungsgemäß und korrekt am Check-In Automaten bzw. bereits bei der Reservierung anzugeben.

Die vereinbarten Preise beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die Unterkunftgeberin vor, diese Preise entsprechend anzupassen.

Sollten bei einer Drittlandüberweisung Spesen anfallen, sind diese nachträglich (nach Rechnungsstellung und Übersendung) von den Kundinnen zu bezahlen.

Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und erhöht sich der von der Unterkunftgeberin allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 20% angehoben werden heben.

Die Preise können von der Unterkunftgeberin ferner geändert werden, wenn die Gäste nachträglich Änderungen der Gäste-, Zimmeranzahl oder Zimmerkategorie, der Leistung der Unterkunftgeberin oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Unterkunftgeberin diesen Änderungen auch ausdrücklich zustimmt.

5. Zahlungsmittel

Gültige Zahlungsmittel sind Debitkarte (Maestro, Visa, Master & EC-Karte) und Kreditkarte (Mastercard, Visa) in Euro sowie in bare Zahlungsmittel in Bargeld. Bei Kreditkarten wird – wie bei Debitkarten – zusätzlich der PIN-Code benötigt. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen ist nicht möglich.

6. Nutzungsbedingungen

Die Gäste haben das Zimmer immer schonend und pfleglich zu behandeln. Sie haben auf die übrigen Gäste Rücksicht zu nehmen. Das Kochen von mitgebrachten Speisen ist den Gästen untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich und den Gästen untersagt.

Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer zu jeder Zeit von einer erwachsenen Person, welche ebenfalls in der Unterkunft registriert ist, zu beaufsichtigen.

Mitarbeiter:innen und Beauftragte der Unterkunftgeberin sind berechtigt, das angemietete Zimmer während der gesamten Aufenthaltsdauer der Gäste zum Zwecke der Reinigung und Instandhaltung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnlichem zu betreten.

7. Nichtrauchen im Hotel, Brandmeldeanlage

Das Sleep-In Premium Motel ist ein Nichtraucherhotel gemäß § 13 Abs. 2 des österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) ist das Rauchen in Hotels und vergleichbaren Beherbergungsbetrieben untersagt. Das Rauchverbot gilt im gesamten Gebäude, einschließlich sämtlicher Gästezimmer, und erstreckt sich auch auf E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

Bei Zuwiderhandlung wird für die erforderliche Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 150,00 verrechnet, soweit diese Kosten tatsächlich entstehen und die Verrechnung gesetzlich zulässig ist.

Darüber hinaus behält sich die Unterkunftgeberin das Recht vor, nachweislich entstandene Schäden, insbesondere zusätzliche Reinigungskosten sowie Vermietungsausfälle aufgrund einer vorübergehenden Nichtbenutzbarkeit des Zimmers, im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.

Das Sleep-In Premium Motel ist mit einer Brandmeldezentrale mit direktem Anschluss an die Feuerwehrzentrale ausgestattet. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden der Gäste sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch die den Alarm verursachenden Gäste zu tragen.

8. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Sleep-In Premium Motel. Wenn die Unterkunftgeberin dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht der Gäste steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für andere Gäste und das Hotelpersonal darstellt.

Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr an, deren Höhe die Unterkunftgeberin den Gästen auf Anfrage, spätestens bei Abschluss des Beherbergungsvertrages, mitteilt.

9. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie AGBH 2006. Nutzen Sie die Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen

Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

· 13-7 Tage vor Anreise 50% vom gesamten Arrangementpreis;

· 6-3 Tage vor Anreise 75 % vom gesamten Arrangementpreis;

· 2-1 Tage vor Anreise 90 % vom gesamten Arrangementpreis;

· am Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis;

Als Anreise gilt 12:00 als vereinbart

10. Rücktritt des Hotels

Die Unterkunftgeberin ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn die Gäste die von ihnen geschuldeten Vorauszahlungen und/oder Sicherheit nicht rechtzeitig oder vollständig leistet wird. Die Unterkunftgeberin kann weiters aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere von der Unterkunftgeberin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person der Gäste oder des Zwecks, gebucht werden, begründeter Anlass zu der Annahme gegeben ist, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein wesentlicher Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt. Die Unterkunftgeberin hat die Gäste von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bei berechtigtem Rücktritt der Unterkunftgeberin entsteht kein Anspruch der Kunden auf Schadenersatz oder Minderung des vereinbarten Entgeltes.

11. Haftung DER UNTERKUNFTGEBERIN

Die Unterkunftgeberin haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sind die Gäste Konsumentinnen wird die Haftung der Unterkunftgeberin für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Sind die Gäste Unternehmerinnen, wird die Haftung der HoGastecker GmbH für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tragen die Gäste die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden, indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.

Der zu ersetzende Schaden findet jeden Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Diese Haftungseinschränkung gilt für alle Fälle eines möglichen Schadenersatzes.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird sich die Unterkunftgeberin bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Die Gäste sind verpflichtet, das ihnen Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen sind die Gäste verpflichtet, die Unterkunftgeberin rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunftgeberin den Gästen nach den gesetzlichen Bestimmungen, „Gästewirtehaftung nach §§ 970 ff ABGB“, d.h. die Unterkunftgeberin haftet für eingebrachte Sachen der Gäste bis zu den gesetzlichen Beträgen. Die Höhe einer allfälligen Haftung ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme der Unterkunftgeberin begrenzt.

Wird den Gästen ein Stellplatz auf dem betriebseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Pro gebuchtem und bezahltem Zimmer, steht den Gästen ein Stellplatz für PKW zu Verfügung. Darüber hinaus genutzte Stellplätze können von der Unterkunftgeberin separat verrechnet werden. Die Unterkunftgeberin räumt sich ein, pro zusätzlich genutzten Parkplatz € 20,00 Pro Nacht zu verrechnen. Eine Überwachungspflicht seitens der Unterkunftgeberin besteht nicht.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem betriebseigenen Grundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalte haftet die Unterkunftgeberin nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfinnen des Betriebs.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden von der Unterkunftgeberin nur unter Ausschluss einer Haftung angenommen. Den Gästen wird dringend empfohlen, unbeaufsichtigt kein Bargeld, keinen Schmuck oder Wertsachen im Zimmer oder beim geparkten Fahrzeug aufzubewahren oder zu belassen. Sollten die Gäste dies dennoch tun, übernimmt die Unterkunftgeberin keine Haftung für Diebstahl oder Abhandenkommen.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Gäste sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Unterkunftgeberin.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunftgeberin. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN Kaufrechtes. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.